Eidgenössische Volksinitiative Jugend und Musik

orientieren

Am 28. September 2010 hat der Nationalrat deutlich mit 126 zu 57 Stimmen der Initiative zugestimmt. Zur Zeit berät die WBK des Ständerates und arbeitet an einem Gegenvorschlag. Die Initiative kommt entweder am 11. März oder am 17. Juni 2012 vors Volk zur Abstimmung.

Je nach Abstimmungsdatum wird die IG Musikinitiative einen Tag der Musik organisieren. Das Jugendensemble sollte sich folgende beiden Daten bereits heute reservieren: beim Abstimmungsdatum im März den Samstag 28. Januar 2012 oder beim Abstimmungsdatum im Juni den Samstag 12. Mai 2012.

Die IG Musikinitiative sammelt kräftig Geld für die Initiative und den Abstimmungskampf zu finanzieren. Auch Du kannst spenden.

Weitere Informationen auf der Homepage IG Musikinitiative

 

argumentieren

Der Bundesrat meint:
Die von der Initiative geforderte Kompetenz des Bundes zur Grundsatzgesetzgebung für den Musikunterricht an Schulen wäre ein gravierender Eingriff in die Bildungshoheit der Kantone. Der Bund würde den Kantonen vorschreiben, wie sie den Musikunterricht auszugestalten haben.

Wir entgegnen:
   1. Die Initiative verlangt das Schaffen der gesetzlichen Grundsätze für den Musikunterricht und die Sicherung der Ausbildung von genügend Fachlehrpersonen. Die konkrete Ausgestaltung des Musikunterrichts an den Schulen ist dabei kein Thema.
   2. Die Bildungshoheit bleibt unangefochten, weil die Ausgestaltung unverändert durch den Lehrplan 21 vorgegeben sein wird.
   3. Die erfolgreiche Umsetzung des LP 21 wird davon abhängig sein, ob genügend qualifizierte Lehrpersonen (Fachlehrpersonen) zur Verfügung stehen. Für die Fachhochschulen sind laut BV 63a Bund und Kantone gemeinsam verantwortlich.
   4. Noch nie wurde die Kompetenz des Bundes im Bereich Sport negativ beurteilt, im Gegenteil: die Kantone profitieren unmittelbar von den Bildungsangeboten des Bundes, die ihre eigenen ideal ergänzt.

Der Bundesrat meint:
Artikel 67a Absatz 2 BV (neu) steht in klarem Widerspruch zur Bildungsverfassung der Schweiz und unterläuft die Bestrebungen der Kantone zur Harmonisierung der obligatorischen Schule.

Wir entgegnen:
   1. Die Initiative befürwortet die Harmonisierung der kantonalen Schulsysteme, eine solche kommt ihren Zielen sehr entgegen.
   2. Die Bildungsverfassung fordert eine gemeinsame Verantwortung von Bund und Kantonen für die Bildung. Die Subsidiarität des Bundes im Bereich der Grundschule (Art. 62 und Art. 43a BV) wird durch den neuen 67a nicht gefährdet, sondern explizit bestätigt.

Der Bundesrat meint:
Ausbildung der Lehrpersonen: Die Verbesserung der Ausbildung der Musiklehrpersonen (etwa durch Standardisierung und Ausbau der Angebote) ist Sache der Pädagogischen Hochschulen sowie der Musikhochschulen und liegt somit in kantonaler Zuständigkeit.

Wir entgegnen:
1.    Einverstanden! Doch: die Bedeutung resp. die Inhalte des Musikunterrichts ist so anspruchsvoll und wichtig für die Gesellschaft, dass der Bund Rahmenbedingungen setzen muss.
2.    Die Sicherstellung der adäquaten musikalischen Versorgung in der Volksschule der Schweiz ist nicht gewährleistet. Musiklektionen können wegen Mangel an kompetenten Lehrpersonen nicht gehalten werden! Der Bund soll die notwendigen Rahmenbedingungen setzen.
3.    Die Kriterien für die Zulassung in die Pädagogische Hochschule sollen gesamtschweizerisch geregelt werden. Die musikalische Ausbildung der Matura bietet nicht in jedem Fall die Gewähr für einen soliden Grundbau im Bereich der Musik.
4.    Die Nutzung der Ressourcen und der offizialisierte Zusammenarbeit mit den Musikschulen ist in neuen Ausbildungskonzepten und Anstellungsmodellen voranzutreiben. (Musikhochschulen) Der Bund soll für die entsprechenden Rahmenbedingungen sorgen.
5.    Der Bund muss klar festlegen, dass die fachliche Ausbildung der Schulmusiker/innen für die Stufen Sek l und Sek ll in die Kompetenz der Musikhochschulen gehört.

 

abstimmen

Warum es die Initiative «jugend+musik» braucht

Musik fördert die soziale Kompetenz und die Intelligenz junger Menschen. Besonders das aktive Musizieren spielt dabei eine entscheidende Rolle. Weil die Musik nicht den angemessenen und nötigen Stellenwert in der Bildungslandschaft hat, braucht es eine Verfassungsinitiative, um diese Forderung umzusetzen.

Das Wichtigste in Kürze
Die Initiative «jugend+musik» will, dass Bund und Kantone die musikalische Bildung - insbesondere für Kinder und Jugendliche - verbessern.

Die Hauptanliegen sind:
• dass Kinder und Jugendliche im obligatorischen Schulunterricht einen Musikunterricht erhalten, welcher der Qualität des Unterrichts in andern Fächern entspricht.
• dass Kinder und Jugendliche Unterstützung erfahren, wenn sie sich an Musikschulen ausbilden lassen.
• dass Kinder und Jugendliche mit besonderen musikalischen Begabungen gefördert werden.

 

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Der Initiativtext

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 soll wie folgt geändert werden:

Art. 67a (neu) Musikalische Bildung
1. Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.
2. Der Bund legt Grundsätze fest für den Musikunterricht an Schulen, den Zugang der Jugend zum Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter.

 

 


pdf Interview Christine Egerszegi deutsch 
pdf Warum braucht es die Initiative

www.musikinitiative.ch